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| Stralsunder AnwaltVerein informiert: Änderung von § 522 ZPO beschlossen: |
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Der Deutsche Bundestag hat am 7. Juli 2011 die Änderung von § 522 ZPO beschlossen. Die mit der ZPO-Reform 2001 eingeführte Regelung, nach der Berufungsgerichte die Berufung unter bestimmten Voraussetzungen durch unanfechtbaren Beschluss zurückweisen konnten, hat in der Praxis viel Unheil angerichtet. Jetzt wird es immerhin möglich, gegen den Zurückweisungsbeschluss bei Gegenstandswerten ab 20.000 Euro Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Der Stralsunder AnwaltVerein, welcher den § 522 Abs. 2 ZPO im Interesse unserer Mandanten ablehnt und dessen Abschaffung fordert, freut sich über die Änderung als Erfolg, der in die richtige Richtung weist.
eingestellt durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Henry Euba - Stralsund |
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Eingestellt am: 17.07.2011 |
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