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| Stralsunder AnwaltVerein wendet sich gegen rasche Regelung der Vorratsdatenspeicherung |
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Nach der Einigung hinsichtlich der Verlängerung des Anti-Terror-Pakets wird teilweise auch eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. Grundlage für eine solche Regelung wäre eine EU-Richtlinie. Die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat aber selbst angekündigt, diese EU-Richtlinie zu überarbeiten. Daher macht aus Sicht des DAV und des Stralsunder AnwaltVereins eine nationale Regelung, die über die alte EU-Richtlinie hinausgeht, keinen Sinn. Die Bundesrepublik Deutschland sollte ihren Einfluss geltend machen und bei der Überprüfung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie mitwirken. Auch muss die Notwendigkeit von Datenspeicherungen generell überprüft werden. Laut Information der Bundesregierung sind beispielsweise im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts bislang in keinem Fall aus einer Online-Durchsuchung gewonnene Informationen als Beweismittel vor Gericht verwendet worden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/6079) hervor. Er erscheint daher fraglich, warum massenhaft Bewegungsprofile unbescholtener Bürgerinnen und Bürger erfasst werden sollen, wenn in anderen Bereichen die Datenerfassung eben nicht dazu führt, dass diese als Beweismittel taugen. Zur Pressemitteilung.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Henry Euba, Stralsund |
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Eingestellt am: 17.07.2011 |
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