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Anhörung im BMI zum Beschäftigtendatenschutz
Am 18. Juni 2010 fand im BMI eine Anhörung zum Referentenentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes statt, dessen Ziel es ist, den Schutz des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers bei der Datenverarbeitung zu gewährleisten und gleichzeitig Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an die Hand zu geben. Für den DAV sprach Prof. Dr. Björn Gaul, Mitglied des DAV-Ausschusses Arbeitsrecht. Aus der Sicht der Anwaltschaft enthalte der Entwurf grundsätzlich ausgewogene Regelungen, die die Erforderlichkeit der Datenerhebung und -nutzung, die berechtigten Interessen des Arbeitgebers und die schutzwürdigen Interessen der Beschäftigten in Einklang bringen. Nachbesserungsbedarf wird vor allem im sachlichen Anwendungsbereich gesehen. Es müsse klargestellt werden, dass die einfache innerbetriebliche Kommunikation nicht unter die Regelung fällt. Grundlegend überarbeitungsbedürftig erachtet der DAV auch die Regelung zum Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmerdatenschutz und Complianceanforderungen. Zu den Einzelheiten: DAV-Stellungnahmen Nr.
28/2010
und
29/2010
Eingestellt durch Rechtsanwalt Henry Euba Nachricht vom
7.7.10 16:19
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